Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz: War die Richterin befangen?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.4. entschieden, daß das Klimaschutzgesetz von 2019, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990 vorschreibt und die in diesem Zeitraum geltenden Reduktionspfade durch sektorale Jahresemissionsmengen festlegt, nicht
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