Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz: War die Richterin befangen?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.4. entschieden, daß das Klimaschutzgesetz von 2019, das eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990 vorschreibt und die in diesem Zeitraum geltenden Reduktionspfade durch sektorale Jahresemissionsmengen festlegt, nicht weit genug geht. Das Gesetz müsse bis Ende 2022 um weitere Jahresemissionsmengen über 2030 hinaus ergänzt werden, um eine „Überbelastung“ der kommenden Generationen […]
Weiterlesen